Definition
Der unabhängige Finanzberater
ist eine Person welche kontinuierlich und auf Honorarbasis
- eine
Beratertätigkeit gegenüber Dritten vornimmt, welche direkt erfolgen
kann, oder auch mittels Veröffentlichungen oder Mitteilungen hinsichtlich
Finanzinstrumente bzw. deren Wert, deren Entwicklung und deren Zweckmäßigkeit
als Investition, Kauf oder Verkauf, und/oder
- Analysen und Berichte
über Finanzinstrumente ausarbeitet und verbreitet.
Die Börsenaufsicht (CONSOB) liefert eine Definition über
die Beratungstätigkeit hinsichtlich der Investitionen in Finanzinstrumente,
welche auch als „unabhängige Finanzberatung“ bezeichnet wird. Diese Definition
hat als Eigenschaft,
- dass ein bilaterales und persönliches Verhältnis zwischen dem Berater und dem Kunden besteht;
- dass eine strukturelle
Unabhängigkeit zwischen dem Berater und den empfohlenen Investitionen
besteht;
- dass es keine Limits über die zu empfehlenden Investitionen
gibt; und
- dass die einzige Vergütung für den Berater vom
Kunden vorgenommen wird.
Es ist somit klar ersichtlich, dass die traditionellen Berater
(Private Banker, Finanzvermittler, Versicherungsagenten, usw.), welchen
die Sparer ihr Finanzvermögen anvertrauen, obiger Definition nicht entsprechen. |