Der unabhängige Finanzberater
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Definition

 

Der unabhängige Finanzberater ist eine Person welche kontinuierlich und auf Honorarbasis

  1. eine Beratertätigkeit gegenüber Dritten vornimmt, welche direkt erfolgen kann, oder auch mittels Veröffentlichungen oder Mitteilungen hinsichtlich Finanzinstrumente bzw. deren Wert, deren Entwicklung und deren Zweckmäßigkeit als Investition, Kauf oder Verkauf, und/oder
  2. Analysen und Berichte über Finanzinstrumente ausarbeitet und verbreitet.

Die Börsenaufsicht (CONSOB) liefert eine Definition über die Beratungstätigkeit hinsichtlich der Investitionen in Finanzinstrumente, welche auch als „unabhängige Finanzberatung“ bezeichnet wird. Diese Definition hat als Eigenschaft,

  • dass ein bilaterales und persönliches Verhältnis zwischen dem Berater und dem Kunden besteht;
  • dass eine strukturelle Unabhängigkeit zwischen dem Berater und den empfohlenen Investitionen besteht;
  • dass es keine Limits über die zu empfehlenden Investitionen gibt; und
  • dass die einzige Vergütung für den Berater vom Kunden vorgenommen wird.

Es ist somit klar ersichtlich, dass die traditionellen Berater (Private Banker, Finanzvermittler, Versicherungsagenten, usw.), welchen die Sparer ihr Finanzvermögen anvertrauen, obiger Definition nicht entsprechen.